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Der Berliner Senat plant im Eilverfahren eine Gesetzesnovelle einzuführen, um Studierende auf Basis von Strafverurteilungen oder Strafbefehlen als “Ordnungsmaßnahme” zu exmatrikulieren. Dies geschieht vor dem Hintergrund der Proteste und Auseinandersetzungen an Berliner Hochschulen um den Krieg in Gaza. Auf Basis eines unbestimmt breiten Rechtsbegriffes und Vorverurteilung durch Strafbefehle sollen Studierende drangsaliert und eingeschüchtert werden, die politisch ungenehm sind.
Der Vorstoß wird neben CDU und SPD v.a. auch von der AfD Fraktion begrüßt, denen Hochschulen als Ort der politischen Willensbildung und persönlichen Entwicklung ein Dorn im Auge sind.
Gemeinsame Stellungnahme der Berliner Studierendenvertretung:
https://www.refrat.de/docs/hopo/LAK_Statement_zur_17_BerlHG_Novelle.pdf
Ich sehe da absolut kein Potential für Missbrauch.
Meinst du das ironisch oder ernst? Falls du es ernst meinst würde mich interessieren, warum du kein Potential für Missbrauch siehst.
Gerade, dass schon Strafbefehle reichen öffnet ein massives Missbrauchsfenster. Ein Strafbefehl ist kein Prozess vor einem Gericht. Es ist eine Anordnung der Staatsanwaltschaft, also der Exekutive, dass man eine Strafe zahlen soll, mit der Androhung, dass es sonst zu einem Prozess kommen könnte. Das Polizisten gerne mal Lügen, gerade im Kontext von Demonstrationen, ist denke hinlänglich bekannt. Hier kann eine Drohkullisse aufgebaut werden, und Menschen können drangsaliert und zu falschen Eingeständnissen bewegt werden, ohne dass es jemals zu einem Gerichtsprozess kommt. Und auf der Basis soll ihnen der Zugang zu höherer Bildung verweigert werden können?
Ansonsten geht die Stellungnahme auch auf den Gewaltbegriff ein, dessen Schwammigkeit (Gewalt, Androhung von Gewalt, Aufforderung zu Gewalt), sowie das Abstellen auf Versuche sowas wie die “zweite Reihe” Argumentation für vermeintliche Nötigung bei Klimaprotesten ermöglicht.
z.B. gab es bei mir an der Uni mal einen Flash Mob Klimaprotest indem sich zur Mittagszeit FFF Aktivistinnen und Aktivisten im Eingangsbereich der Mensa auf den Boden gelegt haben. Dadurch war ein Durchkommen für ein paar Minuten nicht mehr möglich. Mit der Gesetzesnovelle könnte eine Unileitung sämtliche Beteiligten exmatrikulieren.
Auch ein “eat the rich” Kommentar auf einem Uniforum oder mit Edding in der Toilettenkabine hinterlassen, könnte damit als Anlass zur Exmatrikulation hergezogen werden.
Es war ironisch gemeint.