Umgehen und juristischer Trick sind lustige Formulierungen. Ich hatte zumindest einen irgendwie cleveren Winkelzug erwartet. Dabei will die Behörde das Urteil einfach stumpf nicht anerkennen, wenn ich es richtig verstehe.
“Um dies zu gewährleisten, wird ausdrücklich zwischen den Schritten des Auslesens und des Auswertens unterschieden”, heißt es.
Das BVerwG hat in seinem Leitsatz bereits über dem Urteilstext betont: Der Begriff der Auswertung von Handys & Co. umfasse “sämtliche Maßnahmen” zur Klärung von Identität und Staatsangehörigkeit eines Ausländers: “Dazu gehört auch das Auslesen eines Datenträgers.”
Damit tritt sie in die Fußstapfen von Jens Spahn.
Verfassungsfeindliche Maßnahmen gehören scheinbar zum Amt des Innenministers dazu soweit ich das aus den vergangenen Innenministern beurteilen kann.
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