“Zudem handelt es sich um eine Tätigkeit, die auf einer Nebentätigkeit basiert - es handelt sich also nicht um eine dienstliche Angelegenheit”
Interessant. Kommt mir das nur so vor oder ist die Meldung sprachlich ungenau? Forschung und Lehre ist Teil von jeder Professur, denke ich. Gutachten gehören offenbar (nur in diesem Fall oder in jedem Fall?) nicht dazu. Also hat eigentlich eine Razzia bei einer Wissenschaftlerin stattgefunden.
Die Universität ist dabei offenbar nur insofern involviert, als das ein dazugehöriges Büro durchsucht wurde. Ist die Wissenschaft und die Stellung der Person in dem Maße frei, dass mutmaßlich zeitliche und intelektuelle Ressourcen parallel zu einem öffentlichen Dienstverhältnis gebunden werden dürfen ohne das interne Stellen wie die Personalabteilung oder Behörden wie das Ministerium, Aufsichtsgremien) beteiligt sind? Und selbst wenn sie beteiligt sind, öffnet das nicht Tür und Tor für Interessenskonflikte? Es ist von einem Auftraggeber die Rede.
In der Privatwirtschaft darf ich ja auch nur in Ausnahmefällen einer weiteren Lohnarbeit nachgehen, weil meine eine Arbeitgeberin sicher sein kann/darf/soll, dass sie den Einfluss über meine Ressourcen (Geld, Zeit, aber auch Gesundheitszustand) hat und behält.