Ein Vermieter darf einen Mietvertrag auch dann kündigen, wenn er die Wohnung umbauen und dann verkaufen möchte. Das hat der Bundesgerichtshof jetzt entschieden.
Zum Glück nicht ganz, “nur” wenn die Wohnung verkauft werden soll kann also von Eigenbedarf geredet werden.
Das passiert hoffentlich selten genug, wobei aber langjährige Verträge mit entsprechend niedriger Miete nun auf sehr wackligem Boden stehen. Wenn die Miete zu niedrig ist, einfach verkaufen.
Ich denke das passiert sogar sehr häufig, und eine Wohnung ohne Mieter lässt sich zu einem viel besseren Preis verkaufen, weshalb das jetzt noch öfter vorkommen wird. Ganz übles Urteil.
Zum Glück nicht ganz, “nur” wenn die Wohnung verkauft werden soll kann also von Eigenbedarf geredet werden.
Das passiert hoffentlich selten genug, wobei aber langjährige Verträge mit entsprechend niedriger Miete nun auf sehr wackligem Boden stehen. Wenn die Miete zu niedrig ist, einfach verkaufen.
Ich denke das passiert sogar sehr häufig, und eine Wohnung ohne Mieter lässt sich zu einem viel besseren Preis verkaufen, weshalb das jetzt noch öfter vorkommen wird. Ganz übles Urteil.
Das ist falsch. Die erste Artikelhälfte ist eine Lüge. In der zweiten Hälfte steht es dann korrekt.
Im beurteilten Fall plant der Eigentümer die Wohnung weiter zu bewohnen. Umgebaut und verkauft wird die Wohnung in der er bisher gewohnt hat.
Ich habe das in einem anderen Kommentar ausgeführt.