Berlin (ots) - Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat heute einen sechsjährigen Rechtsstreit beendet und klargestellt: Kommunen müssen das illegale Gehwegparken ahnden,...
Was natürlich auch in die Tasche gelogen ist. Wenn du einen halbwegs passenden Prozess hinten dran hast, um die Meldungen automatisch zu verarbeiten, dann kannst du dir ja mal ausrechnen wie viele Fahrzeuge ein Kontrolleur bei 55-80€ Bußgeld pro Stunde erwischen muss, um sich zu refinanzieren. Selbst wenn du nicht Mindestlohn zahlst, ist das echt minimal. Auch wenn du konsequent Anzeigen von Bürgern verfolgst, refinanziert sich der Sachbearbeiter schnell.
(Mal abgesehen davon, dass staatliches Handeln sich überhaupt nicht refinanzieren muss. Die Mordkommission macht auch kräftig Miese)
Ich weiß, da rennst Du bei mir offene Türen ein. Sehen nur die Kommunen so nicht, das merkst Du immer wieder, wenn es um dieses Thema geht. War neulich auch als Schlaglicht wahrzunehmen bei dem Wirbel um den selbsternannten “Anzeigenhauptmeister”, da kam auch nebenbei heraus, dass viele Gemeinden viele Knöllchen einfach unter den Tisch fallen lassen, weil “zu teuer” 🤪
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat sich auf die Weise über eine Milliarde Euro Einnahmen entgehen lassen, als die dümmste aller Regierungen (€DU + Rechtspartei) in diesem Stadtstaat die Parkraumüberwachung eingestellt hatte - Folge: Entgangene Einnahmen in Milliardenhöhe und völlig enthemmtes Parken, übrigens auch zum Schaden vieler Stadtbäume. Der Landesrechnungshof brennt heute noch lichterloh bei dem Thema.
Das ist doch ein schönes Beispiel für Gewaltenteilung. Obwohl sich die Stadt im Recht gesehen hat, haben die Bürger über mehrere Gerichtsinstanzen Recht bekommen.
Es war eher als zynischer Scherz gedacht, weil die Anschuldigung ja nun ist, dass man es eben auch den Gerichtsinstanzen überlässt wo und wann man etwas ändert. Die Städte tun also nichts, bis irgendwelche Bürger vor Gericht gehen - pro Instanz, also z.b. Straße. Und wo kein Kläger…
Genauso ist es leider. Und dann hat das Gericht auch noch Ermessen zugelassen, was die Gemeinden natürlich schamlos ausnutzen werden, bis sich wieder jemand mühsam durch alle Instanzen geklagt hat.
“Wir haben leider zu wenig Personal, um für Sicherheit und Ordnung zu sorgen.”
So ziemlich jede Gemeinde überall.
Was natürlich auch in die Tasche gelogen ist. Wenn du einen halbwegs passenden Prozess hinten dran hast, um die Meldungen automatisch zu verarbeiten, dann kannst du dir ja mal ausrechnen wie viele Fahrzeuge ein Kontrolleur bei 55-80€ Bußgeld pro Stunde erwischen muss, um sich zu refinanzieren. Selbst wenn du nicht Mindestlohn zahlst, ist das echt minimal. Auch wenn du konsequent Anzeigen von Bürgern verfolgst, refinanziert sich der Sachbearbeiter schnell.
(Mal abgesehen davon, dass staatliches Handeln sich überhaupt nicht refinanzieren muss. Die Mordkommission macht auch kräftig Miese)
Ich weiß, da rennst Du bei mir offene Türen ein. Sehen nur die Kommunen so nicht, das merkst Du immer wieder, wenn es um dieses Thema geht. War neulich auch als Schlaglicht wahrzunehmen bei dem Wirbel um den selbsternannten “Anzeigenhauptmeister”, da kam auch nebenbei heraus, dass viele Gemeinden viele Knöllchen einfach unter den Tisch fallen lassen, weil “zu teuer” 🤪
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat sich auf die Weise über eine Milliarde Euro Einnahmen entgehen lassen, als die dümmste aller Regierungen (€DU + Rechtspartei) in diesem Stadtstaat die Parkraumüberwachung eingestellt hatte - Folge: Entgangene Einnahmen in Milliardenhöhe und völlig enthemmtes Parken, übrigens auch zum Schaden vieler Stadtbäume. Der Landesrechnungshof brennt heute noch lichterloh bei dem Thema.
Aber ein jahrelanges Gerichtsverfahren führen, ob man Verstöße gegen die StVO ahnden soll, das ist drin?
Ist eine andere Abteilung.
Nur halb ein Witz.
Gewaltenteilung war ein Fehler?
Das ist doch ein schönes Beispiel für Gewaltenteilung. Obwohl sich die Stadt im Recht gesehen hat, haben die Bürger über mehrere Gerichtsinstanzen Recht bekommen.
Es war eher als zynischer Scherz gedacht, weil die Anschuldigung ja nun ist, dass man es eben auch den Gerichtsinstanzen überlässt wo und wann man etwas ändert. Die Städte tun also nichts, bis irgendwelche Bürger vor Gericht gehen - pro Instanz, also z.b. Straße. Und wo kein Kläger…
Genauso ist es leider. Und dann hat das Gericht auch noch Ermessen zugelassen, was die Gemeinden natürlich schamlos ausnutzen werden, bis sich wieder jemand mühsam durch alle Instanzen geklagt hat.
Es ist echt ein Trauerspiel.
Ich erkenne keinen Ermessensspielraum, wo liest Du das heraus? 1,80m breit Platz muss sein - Ende. So verstehe zumindest ich den Artikel.
Ich verweise auf diese Einschätzung, die ich weitestgehend teile - schon die Überschrift spricht Bände:
https://www.lawblog.de/archives/2024/06/07/urteil-stoppt-gehwegparken-nicht/