Das Sozialgericht Nürnberg hat in einem Beschluss vom 30. Juli 2024 entschieden, dass die Ausgabe einer restriktiven Bezahlkarte ohne Ermessensausübung und ohne Berücksichtigung des individuellen Einzelfalls rechtswidrig ist.
Das Sozialamt soll vorläufig die vollständigen Beträge wieder direkt auf das Konto der Betroffenen überweisen.
Hier ist das Urteil des Gerichts (pdf)
Klingt mist, schnell nachbessern
Kannst du nicht einen Tag mal keine rassistischen Hundepfeifen verbreiten?
Hat weder etwas mit Rassismus noch mit hunde pfeifen zutun. Und lass mich in Ruhe, ich hab dich blockiert, auch wenn das hier herzlich wenig bringt.