Das Sozialgericht Nürnberg hat in einem Beschluss vom 30. Juli 2024 entschieden, dass die Ausgabe einer restriktiven Bezahlkarte ohne Ermessensausübung und ohne Berücksichtigung des individuellen Einzelfalls rechtswidrig ist.
Das Sozialamt soll vorläufig die vollständigen Beträge wieder direkt auf das Konto der Betroffenen überweisen.
Hier ist das Urteil des Gerichts (pdf)
Sozialrecht im allgemeinen gilt ja bundesweit. Ob es für diese Karte landesweite Gesetze gibt, weiß ich nicht. Aber ich denke, das Urteil wird zumindest bundesweit relativ viel Beachtung erhalten.
P.S. nachdem ich das Dokument überflogen habe, relativiere ich meine Einschätzung. Es handelt sich nur um eine einstweilige Anordnung, also kein Urteil. Entsprechend wird es viel weniger ernstgenomme.