Das Sozialgericht Nürnberg hat in einem Beschluss vom 30. Juli 2024 entschieden, dass die Ausgabe einer restriktiven Bezahlkarte ohne Ermessensausübung und ohne Berücksichtigung des individuellen Einzelfalls rechtswidrig ist.
Das Sozialamt soll vorläufig die vollständigen Beträge wieder direkt auf das Konto der Betroffenen überweisen.
Hier ist das Urteil des Gerichts (pdf)
Gilt vorerst nur für die klagende Person