Die geplante Legalisierung von Cannabis kann kommen. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Lauterbach verabschiedet. Die Neuregelungen wurden im Vorfeld vor allem von Union und Verbänden heftig kritisiert.

Das Bundeskabinett hat einem Gesetzentwurf zur Teillegalisierung des Cannabis-Anbaus und -Konsums zugestimmt. Der Entwurf von Gesundheitsminister Karl Lauterbach sieht unter anderem vor, dass der Besitz von 25 Gramm Cannabis für erwachsene Privatpersonen straffrei sein soll. Zudem können Privatpersonen mit bis zu drei Pflanzen selbst Cannabis anbauen.

In neu zu gründenden Vereinen von bis zu 500 Personen soll zudem für den privaten Konsum Cannabis angebaut werden dürfen. Die Abgabe soll für Mitglieder auf 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm pro Monat beschränkt werden. Die Bundesländer entscheiden aber selbst, ob sie solche Anbaugruppen zulassen. Verkehrsminister Volker Wissing will Obergrenzen für den Konsum des Rauschmittels beim Autofahren vorlegen.

    • Aldileon@feddit.de
      link
      fedilink
      Deutsch
      arrow-up
      17
      ·
      1 year ago

      Nein unentgeltliche Weitergabe zum gemeinsamen Konsum ist erlaubt, damit man sich z.B. einen Joint teilen kann.

      Außerdem wer soll das kontrollieren ob du selbst die 25g angebaut hast, oder ob dir das n spezl gegeben hat?

      • Anekdoteles@feddit.de
        link
        fedilink
        Deutsch
        arrow-up
        23
        ·
        1 year ago

        Außerdem wer soll das kontrollieren ob du selbst die 25g angebaut hast, oder ob dir das n spezl gegeben hat?

        Der DNA-Code der Mutterpflanze wird zusammen mit der pseudonymisierten Besitzer-ID einfach auf einer Blockchain gespeichert. /s

        • Blaubarschmann@feddit.de
          link
          fedilink
          Deutsch
          arrow-up
          2
          ·
          1 year ago

          Ja Rechtsprechung aus der Praxis, aber noch nicht Gesetz. Ich finde das ist schon ein Unterschied wenn es wirklich von vornherein offiziell möglich ist

    • plistig@feddit.de
      link
      fedilink
      Deutsch
      arrow-up
      6
      ·
      1 year ago

      Wenn meine Freunde meine entsorgten Pflanzenreste, die zu viel für mich zum selber rauchen wären, aus meiner Biomülltonne fischen, ohne dass wir darüber reden oder es eine Vergütung für mich dafür gäbe und ich den Diebstahl nicht zur Anzeige brächte, was wäre dann? Da gibt es doch bestimmt einige Gesetzeslücken, die man auf geeignete Weise nutzen könnte. Ü

        • Ooops@kbin.social
          link
          fedilink
          arrow-up
          4
          ·
          1 year ago

          Also lieber sicherheitshalber Entsorgung durch Verbrennen im Garten oder auf dem Balkon?

          • tetha@feddit.de
            link
            fedilink
            Deutsch
            arrow-up
            5
            ·
            1 year ago

            Ach komm, wir melden einfach alle Ich-AGs mit Professionellen Entsorgungsdienstleistungen an, und schieben dann die gleichen 50 Euro als Bezahlung zwischen uns hin und her.

        • mustbe3to20signs@feddit.de
          link
          fedilink
          Deutsch
          arrow-up
          3
          ·
          1 year ago

          Abgesehen davon geht der Besitz der Reste mit dem Einfüllen in die Biotonne auf die Stadtwerke/Müllbetrieb über. Der Entsorgende könnte also nicht von der Anzeige absehen, da ihm diese Entscheidung gar nicht mehr obliegt.

    • DerGottesknecht@feddit.de
      link
      fedilink
      Deutsch
      arrow-up
      3
      ·
      1 year ago

      Mit Freunden teilen geht nicht.

      Gibts da genauere Infos zu? Wenn man den Jugendschutz einhält dürfte da doch nichts dagegen sprechen?

      • IndigoAmber@social.tchncs.de
        link
        fedilink
        arrow-up
        4
        ·
        edit-2
        1 year ago

        @derGottesknecht @superkret Der Entwurf ist da recht deutlich: §2 “Es ist verboten … (6) Cannabis abzugeben oder weiterzugeben, … (8) Cannabis zu erwerben oder entgegenzunehmen.”
        Im Begründungsteil heißt es dazu noch: “Nummer 6 verbietet die Ab- und Weitergabe von Cannabis. Abgabe betrifft die Besitzverschaffung für Dritte einschließlich des Tausches. Weitergabe meint die Weitergabe im Sinne des Kapitel 4 …” (Kapitel 4 ist der Teil mit den Anbauvereinigungen).

        • Anamana@feddit.de
          link
          fedilink
          Deutsch
          arrow-up
          1
          ·
          1 year ago

          Also ist es dann verboten jemanden mein Gras zu geben, dass er uns einen baut? lol

          • Muetzenman@feddit.de
            link
            fedilink
            Deutsch
            arrow-up
            2
            ·
            1 year ago

            Muss die Polizei aber auch erstmal sehen. In deiner Hand ist es legal, in seiner Hand ist es legal, es weiterreichen aber nicht.

            Das ist wie mit den drei Pflanzen. Da muss erstmal die Bullerei in deiner Bude stehen um zu sehen, dass du mehr hast.

            • IndigoAmber@social.tchncs.de
              link
              fedilink
              arrow-up
              1
              ·
              1 year ago

              @Muetzenman @Anamana Such mal nach ‘Verfügungsgewalt Betäubungsmittel’ in der Suchmaschine deiner Wahl. Es gibt einige Seiten wo das Thema erläutert wird.
              TLDR: Es hängt davon ab, ob der Entgegennehmende die Drogen auch auf Dauer behalten und über sie bestimmen will. Jemandem was zum Bauen bzw. direkt konsumieren zu geben ist nicht strafbar.