Arbeiten für weniger als zwei Euro die Stunde - ist das rechtens? Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheidet nun: Stundenlöhne von zwei Euro oder weniger für Gefangene sind verfassungswidrig. Die Bundesländer müssen nun nachbessern.
In den meisten Bundesländern herrscht für Strafgefangene Arbeitspflicht. Sie soll der Resozialisierung dienen. Deshalb gilt für die Gefangenen auch kein Mindestlohn. 2020 verdienten sie laut König etwa zwischen 1,37 Euro und 2,30 Euro pro Stunde.
Einwandfreie Logik, kann man nix dran aussetzen. Wenn man dann noch bedenkt das Deutschland gefaengnisausbruch nicht bestraft weil es gegen die menschliche Natur ist eingesperrt zu sein, dann ist diese Regelung besonders bizarr.
Einwandfreie Logik, kann man nix dran aussetzen. Wenn man dann noch bedenkt das Deutschland gefaengnisausbruch nicht bestraft weil es gegen die menschliche Natur ist eingesperrt zu sein, dann ist diese Regelung besonders bizarr.
Gut das karlsruhe es kritisiert.