Arbeiten für weniger als zwei Euro die Stunde - ist das rechtens? Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheidet nun: Stundenlöhne von zwei Euro oder weniger für Gefangene sind verfassungswidrig. Die Bundesländer müssen nun nachbessern.
Wenn das wirklich eine reine Resozialisierungsmaßnahme ist, dann kann ich nachvollziehen, dass kein Mindestlohn gezahlt wird. Allerdings ist der Unterschied zwischen Resozialisierungsmaßnahme und Sklaverei hier wirklich sehr dünn.
Daher wäre es gut, wenn man sich als Rechtsstaat genau überlegt, welche Maßnahmen wirklich zur Resozialisierung dienen und welche einfach nur Ausbeutung im Namen irrsinniger Kostendeckungsmaßnahmen sind. Ein Gefängnis verursacht schließlich immer Kosten.
Das macht mehr Sinn, danke.
Wenn das wirklich eine reine Resozialisierungsmaßnahme ist, dann kann ich nachvollziehen, dass kein Mindestlohn gezahlt wird. Allerdings ist der Unterschied zwischen Resozialisierungsmaßnahme und Sklaverei hier wirklich sehr dünn.
Daher wäre es gut, wenn man sich als Rechtsstaat genau überlegt, welche Maßnahmen wirklich zur Resozialisierung dienen und welche einfach nur Ausbeutung im Namen irrsinniger Kostendeckungsmaßnahmen sind. Ein Gefängnis verursacht schließlich immer Kosten.