Die Staatsanwaltschaft Köln erwirkt in Berufung nun doch einen Strafprozess gegen den Programmierer, der die Daten von über 700.000 Endkunden schützen wollte.
Der Beschluss folgt außerdem der Argumentation der Staatsanwaltschaft Köln, die in ihrer Beschwerde argumentiert hatte, dass die Dekompilierung einer Binärdatei “ein tiefes Verständnis über Programmiersprachen und Softwareentwicklung” voraussetzt, “um mit dem Ergebnis der Dekompilierung umgehen zu können”.
Alles klar.
Und welche Kriminellen haben schon das verbotene Geheimwissen um Beschwörungsformeln wie
strings
odergrep
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