• 0mega ☣ [hz]@social.c-r-t.tk
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    1 year ago

    Der Beschluss folgt außerdem der Argumentation der Staatsanwaltschaft Köln, die in ihrer Beschwerde argumentiert hatte, dass die Dekompilierung einer Binärdatei “ein tiefes Verständnis über Programmiersprachen und Softwareentwicklung” voraussetzt, “um mit dem Ergebnis der Dekompilierung umgehen zu können”.

    Alles klar.

    • _Z1useri@sopuli.xyz
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      1 year ago

      Und welche Kriminellen haben schon das verbotene Geheimwissen um Beschwörungsformeln wie strings oder grep 🧙🪄