tl;dr:

In der allgemeinen Rentenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze demnach auf 8050 Euro pro Monat (2024: 7550 Euro). Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf 6150 Euro pro Monat (5775 Euro). Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung wird auf 5512,50 Euro pro Monat festgesetzt (5175 Euro).

  • NeoNachtwaechter@lemmy.world
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    30 days ago

    Das wäre für mich keine gute Begründung

    LOL Nein, dafür ist es nicht nur keine gute, sondern gar keine Begründung. Dafür weiß ich auch keine Begründung. Und auch nicht dafür, warum heute schon wieder Sauwetter ist, Und auch nicht dafür, warum uns der Himmel nicht auf den Kopf fällt. Ich sage ja nur, dass das alles nicht der Punkt ist.

    Aber weitere Erhöhungen der Grenze erscheinen in Zukunft möglich und sind nötig.