tl;dr:

In der allgemeinen Rentenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze demnach auf 8050 Euro pro Monat (2024: 7550 Euro). Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf 6150 Euro pro Monat (5775 Euro). Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung wird auf 5512,50 Euro pro Monat festgesetzt (5175 Euro).

  • HansGruber@sh.itjust.works
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    30 days ago

    Naja wie der Name schon sagt sind es Sozialversicherungen, die rechnet sich für die Schwachen und nicht für die Starken. Das ist das Solidaritätsprinzip: Starke tragen mehr als Schwache und alle tragen die Last gemeinsam. Wenn der Spitzenverdiener allerdings die gleichen Leistungen bekommt für 10% vom Lohn wie der Normalverdiener für 18,6% dann sehe ich da eine Verletzung des Solidaritätsprinzips. Denn auch wenn der Spitzenverdiener nominal mehr trägt, trägt er anteilig weniger.

    Beim Rest bin ich voll bei dir.

    • Saleh@feddit.org
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      29 days ago

      Naja, Versicherung heißt eben auch Umlageprinzip. Bei deiner Hausrats- oder Elementarschadenversicherung zahlst du auch nicht mehr, nur weil du mehr Einkommen hast.

      Sozialversicherungen sind zu Recht anders augebaut und natürlich sollen Leute die viel verdienen auch mehr beitragen. Dass es da dann ein Limit gibt finde ich einen sinnvollen Ausgleich zwischen Solidaritäts- und Umlageprinzip.

      Ob die aktuelle Bemessungsgrenze angemessen ist, ist nochmal ein eigenes Thema. Da fände ich z.B. eine allgemeine Versicherung für alle, ohne Ausnahmen und ohne 100 doppelte Verwaltungsapparate eine gute Grundlage. Weiterhin wäre eine klare Zielsetzung wichtig wo die SV Beiträge für niedrige Einkommen Prozentual liegen sollten. Auf der Grundlage kann dann die Bemessungsgrenze kalkuliert werden.