• General_Effort@lemmy.world
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    3 days ago

    Ich frag mich, ob das Bild so legal ist. KI-Inhalte müssen ja gekennzeichnet werden. Vielleicht reicht der Postillon-Link.

      • General_Effort@lemmy.world
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        ·
        2 days ago

        Schwer zu sagen. Traditionell ist Computer Vision ein Teilbereich von KI, was einen großen Teil der “normalen” Bildbearbeitung einschließt. Die Definition im Gesetz ist so gehalten, dass das alles abgedeckt wird. Aber das Gesetz wird natürlich von eher wenig kundigen Leuten ausgelegt, sodass man sich nicht darauf verlassen kann, dass Begriffe technisch korrekt verstanden werden.

        Ich hab noch mal nachgeschaut. “Diese Pflicht gilt nicht, soweit die KI-Systeme eine unterstützende Funktion für die Standardbearbeitung ausführen[.]” Das automatische Ausschneiden könnte also unproblematisch sein, allerdings ist so eine satirische Bearbeitung kein Standard. Vielleicht meint “Standardbearbeitungen” nur solche, die von den KI-Systemen in Kameras bei jeder normalen Aufnahme gemacht werden.

          • General_Effort@lemmy.world
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            ·
            2 days ago

            KI-Gesetz/AI Act: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj

            Die Kennzeichnungspflicht gilt erst ab August 2026. Sie gilt auch nur für Anbieter/Nutzer, wenn ich richtig verstehe. Die Inhalte zu verbreiten ist also legal, auch wenn man die Kennzeichnung entfernt. Das heißt, außer Satirikern und Memern werden nur manche Open-Source-Sachen ein Problem bekommen.

            • d_k_bo@feddit.org
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              ·
              2 days ago

              Ach so, ich war schon irritiert, weil ich mir dachte, dass ich es doch mitbekommen hätte, wenn da etwas in Kraft getreten wäre.