Der NDR hat ein Video ausgestrahlt, das unverpixelte Jugendamtsmitarbeiter zeigt, die den Sohn von Frau A. abholen. Nun soll Frau A. Strafe zahlen.
Der NDR hat ein Video ausgestrahlt, das unverpixelte Jugendamtsmitarbeiter zeigt, die den Sohn von Frau A. abholen. Nun soll Frau A. Strafe zahlen.
Wenn die überwachte Zone klar gekennzeichnet ist, dann schon. Nur halt heimlich nicht und auch nicht zur Weitergabe ans Fersehen.
Das reicht auf deinem (eingefriedeten?) Grundstück. Nicht im öffentlichen Raum.
Nein, im öffentlichen Raum (z.B. auf der Straße) reicht das für Überwachung nicht. Man darf aber generell filmen
In dem Dorf, in dem ich aufgewachsen bin, wurde wiederholt Strohosterhasen aus der Kreiselmitte geklaut. Dann wurde auch Videoüberwachung mit entsprechenden Tafeln augestellt. Darüber gabs Beschwerden aber am Ende war die Überwachung legal.
https://keyed.de/blog/videoueberwachung-oeffentlicher-raum/
Es war erwartbar dass sie wieder geklaut werden, also war die Überwachung zulässig.
öffentliche Stellen sind da anders geregelt als Privathaushalte. Ich nehme an, dass das die Gemeinde gemacht hat?
Ich weiß nicht. Heißt das nicht, ich kann mit Kreide einen Halbkreis auf die Straße vor meinem Haus malen und die dann überwachen?
Nein.