• LinkedIn teilte Nutzer:innen auf der Webseite mit, dass auf im Browser eingestellte „Do-Not-Track“-Signale derzeit nicht reagiert wird.
  • Voreinstellung zur Sichtbarkeit der Mitgliederprofile auf Partnerseiten des Unternehmens ist unzulässig
  • In einem Teilurteil hatte das LG Berlin zuvor bereits den ungebetenen Versand von E-Mails an Nichtmitglieder verboten.

Insbesondere zum ersten Punkt relevant: Art 21 Abs 5 DSGVO lautet

Im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft kann die betroffene Person ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren ausüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.

Müsste das nicht auch bedeuten, dass ich bei allen Cookie Bannern dank dem Header theoretisch auf ablehnen geklickt habe und diese mir nicht mehr angezeigt werden sollten?