• Linus_Torvalds@lemmy.world
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    8 months ago

    In der Urteilsbegründung wurde (zum Teil) in etwa so argumentiert:

    Im Gesetz steht praktisch genau das. Nur, wenn eine Verurteilung wegen der neuen Beweise sehr wahrscheinlich ist, dann geht die Wiederaufnahme. Nun wurde aber schon einmal mit “erdrückenden Beweisen” gegen ihn der Prozess gemacht. Der endete im Freispruch. Es ist also nicht möglich zu sagen, welche Beweise “über jeden berechtigten Zweifel” zur Verurteilung führen. Das Konzept, die Schwere der Beweise einzustufen ist also mit Mängeln behaftet.