Damals widmete die Ampel das Geld um, das für die Corona-Krise bestimmt war und nutzte es für die Finanzierung des Klimaschutzes. Das war nicht zulässig, urteilt nun das Gericht.
Damals widmete die Ampel das Geld um, das für die Corona-Krise bestimmt war und nutzte es für die Finanzierung des Klimaschutzes. Das war nicht zulässig, urteilt nun das Gericht.
Ausgerechnet Spahn, der aktiv Urteile des BVerfG ignoriert hat sollte hier lieber mal schön die Füße still halten.
Warum? Hat doch keinerlei Konsequenzen für ihn.