Ein Vermieter darf einen Mietvertrag auch dann kündigen, wenn er die Wohnung umbauen und dann verkaufen möchte. Das hat der Bundesgerichtshof jetzt entschieden.
Ist in dem Fall aber schon sehr speziell, glaube kaum, dass das generell ein Freifahrtschein für “ich schmeiße raus zum Umbauen und Verkaufen” ist.
Der Vermieter hatte hier ja zumindest einen befristeten “echten” Eigenbedarf: solange seine eigene Wohnung umgebaut wurde, wollte er ja in der anderen Wohnung wohnen.
Macht die Entscheidung jetzt nicht begrüßenswert, aber eben auch nicht zu einer Blaupause.
Ist in dem Fall aber schon sehr speziell, glaube kaum, dass das generell ein Freifahrtschein für “ich schmeiße raus zum Umbauen und Verkaufen” ist.
Der Vermieter hatte hier ja zumindest einen befristeten “echten” Eigenbedarf: solange seine eigene Wohnung umgebaut wurde, wollte er ja in der anderen Wohnung wohnen.
Macht die Entscheidung jetzt nicht begrüßenswert, aber eben auch nicht zu einer Blaupause.