Ein Vermieter darf einen Mietvertrag auch dann kündigen, wenn er die Wohnung umbauen und dann verkaufen möchte. Das hat der Bundesgerichtshof jetzt entschieden.
Danke, hatte deinen anderen Kommentar noch nicht gesehen. Das ist wesentlich differenzierter und macht mehr Sinn bzw. wäre dann auch weniger anfällig dafür, diese Regelung umfassend zu missbrauchen.
Danke, hatte deinen anderen Kommentar noch nicht gesehen. Das ist wesentlich differenzierter und macht mehr Sinn bzw. wäre dann auch weniger anfällig dafür, diese Regelung umfassend zu missbrauchen.
Deinen Kommentar gab es vor meinem. Ich wollte nur darauf verweisen, für mehr Kontext, falls Interesse.